| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Zur Geschäftsführung und Vertretung ist Herr Philip Dean Kruk-De la Cruz als persönlich haftender Gesellschafter stets einzeln ermächtigt und verpflichtet, auch wenn weitere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind. Weitere persönlich haftende Gesellschafter sind nur gemeinschaftlich mit Herrn Philip Dean Kruk-De la Cruz zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, solange dieser persönlich haftender Gesellschafter ist. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |