Die Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom und Wasser sowie die Erhebung der Abwassergebühren für den Markt Pleinfeld. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Gemeindewerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Gemeindewerke kann sich die Gemeinde (Gemeindewerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen.