Die Werkleitung besteht aus einem Mitglied (Werkleiter) (§ 4 der Satzung). In Angelegenheiten der Stadtwerke vertritt die Werkleitung, soweit es sich dabei um laufende Geschäfte handelt, die Stadt Windsbach nach außen (§ 9 der Satzung).
Gegenstand
Die Versorgung des Stadtgebietes und der angeschlossenen Ortsteile Retzendorf, Elpersdorf und Untereschenbach mit Strom bzw. des Stadtgebietes und der angeschlossenen Ortsteile Retzendorf und Wernsmühle mit Wasser.