Der Vorstand besteht aus einem Mitglied und vertritt das Kommunalunternehmen nach außen.
Gegenstand
Die Durchführung (Planung, Ausschreibung und Ausführung einschließlich Abnahme) von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinde Aurach und die Abwicklung von Grundstücksgeschäften zur Bereitstellung von Bauland und die Errichtung (Planung, Ausschreibung, Installation einschließlich Abnahme) und der Betrieb von PV-Anlagen, soweit es von der Gemeinde Aurach in sachgerechter Ausübung ihres Organisationsermessens dazu im Einzelfall beauftragt wurde, um die allgemeine Ortsentwicklung zu fördern und die Infrastruktur der Gemeinde Aurach zu verbessern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und unterhalten, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.