mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, bei Geschäften zwischen der Komplementärin Fa. Demir Natursteingewinnung Verwaltungs-GmbH und der Kommmanditgesellschaft, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.