| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dies gilt auch für deren persönlich haftende Gesellschafter sowie für deren jeweilige Geschäftsführer. |