Der Übergang der Forderungen und die Haftung für die Verbindlichkeiten, die im Betriebe des Veräußerers entstanden sind, auf den Erwerber ist ausgeschlossen.
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Code: mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)