Besteht die Werkleitung aus einer Person, vertritt diese den Eigenbetrieb alleine. Besteht die Werkleitung aus mehreren Personen, vertreten diese gemeinsam.
Gegenstand
Der Betrieb des gemeindlichen Elektrizitätswerks, des gemeindlichen Wasserwerks, der gemeindlichen Gasversorgung sowie des Freizeitbades Novamare