Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Organisation und/oder effektive Umsetzung a) der gemeinsamen Entwicklung von Projekten und neuen Geschäftsfeldern im Bereich der Energieerzeugung, Energiespeicherung und Energievermarktung aus Erneuerbaren Energien. Hierzu zählt insbesondere die Identifizierung von neuen Geschäftsfeldern im Bereich der Erneuerbaren Energien und die Entwicklung von Konzepten zur sauberen Energieerzeugung und -Vermarktung; b) die Unterstützung der Träger bei der Gebietsentwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie der frühzeitigen Sicherung geeigneter Flächen; c) einer geeigneten Plattform zur Bündelung sämtlicher Anliegen im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie die Erbringung von Betriebsführungsleistungen für Projektgesellschaften; d) die Koordination der bestehenden und dort verbleibenden Aufgaben zur Energievermarktung auf Ebene der Kommunen.