| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt; die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |