| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dieselbe Befugnis gilt auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin. |