| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafte vertritt einzeln und ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Jeder Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft und als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte anzuschließen. |