| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen den Komplementären und der Gesellschaft vorzunehmen. |