| Gegenstand | Durch die Kooperation werden Synergieeffekte der Mitglieder zur Erreichung der Ziele der EWIV gehoben. Gegenstand der EWIV ist die nationale und internationale Zusammenarbeit, der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und nationalen, europäischen und internationalen öffentlichen und privaten Personen, Institutionen und Organisationen, mit dem Ziel der Verbesserung der Positionierung der Mitglieder auf dem Markt und in der Gesellschaft. Die Ziele der EWIV beziehen sich auf die Gemeinwohl Gestaltung der überregionalen Wirtschaftsräume im Sinne von Umwelt- und sozialen Aspekten sowie die Stärkung der Wirtschaftskraft. Eine gesunde Gesellschaft ist als essentieller Grundbaustein für eine nachhaltig erfolgreiche Wirtschaft zu verstehen. Dies bezieht sowohl die Gestaltung von Wohn- und Nutzflächen, als auch landwirtschaftlich genutzte und naturbelassene Flächen und Wald mit ein. Insbesondere kann dies sowohl die Renaturalisierung und Wiederinstandsetzung, als auch die Versorgung mit erneuerbarer Energie und anderen natürlichen Ressourcen bedeuten. Die Mitglieder erreichen die Ziele der EWIV im Einzelnen durch: a. Übertragung von Geschäftsvorgängen von Mitgliedern per Outsourcing an die EWIV b. Funktion der EWIV als Marketing-, Vertriebs- und Einkaufsgemeinschaft für ihre Mitglieder und die mit ihr vertraglich verbundenen Organisationen c. Erstellung und Herausgabe von bzw. die Werbung für und der Vertrieb von Publikationen in jeder Form d. Halten und Verwerten von geistigem Eigentum (Copyrights, Marken, Lizenzen etc.) in eigenem Namen und im Namen für ihre Mitglieder. In diesem Fall entscheidet der Vorstand über erlangte Rechte unter Einbeziehung der Mitglieder, die von Rechten betroffen sind e. Maßnahmen für die Mitglieder, deren Mitarbeiter und Angehörige im Bereich Aus- und Weiterbildung f. Maßnahmen für die Mitglieder, deren Mitarbeiter und Angehörige zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit g. Maßnahmen für die Mitglieder, deren Mitarbeiter und Angehörige zur Förderung der Mobilität h. Veranstaltung von Workshops, Seminaren, Konferenzen und Schulungen i. Förderung und Erhalt der Leistungsfähigkeit seiner Mitglieder, deren Mitarbeiter und Angehörige durch geeignete Maßnahmen und durch Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln j. Maßnahmen zur Verbesserung relevanter Kennzahlen, wie Ausfallzeiten, Fluktuation und weitere bei den Mitgliedern k. Erwerb von Immobilien und Wirtschaftsgütern zur Nutzung durch die Mitglieder und Unterstützung der Ziele ihrer Mitglieder I. Bündelung und Durchführung von Investments jeder Art, um die EWIV in die Lage zu versetzten, ihre Ziele zu erreichen und die Verhältnisse der Mitglieder zu stabilisieren m. Übertragung der Verwaltung, Instandsetzung und Unterhaltung von Immobilien und Wirtschaftsgütern der EWIV und deren Mitglieder auf die EWIV n. Abrechnung von Leistungen ihrer Mitglieder direkt auf Rechnung der EWIV o. Begleichen von Betriebskosten der Mitglieder durch die EWIV p. die effiziente Bündelung von Zuwendungen der Mitglieder sowie Dritter an karitativ und gemeinnützig tätige Einrichtungen q. Maßnahmen zur Marktforschung und Kennenlernen der Kultur sowie von Land und Leuten r. Maßnahmen zur Verbessrung der Lebensgrundlage und Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen Die EWIV kann vertragliche Beziehungen mit anderen Unternehmen und Organisationen unterhalten. Sie kann unselbstständige Büros oder Informationsstellen, wo auch immer, eröffnen und unterhalten. Die EWIV ist nicht gewerblich tätig und nicht wirtschaftlich gewinnorientiert. |