Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) vom 11. November 1998 (GBl. 1998, 589 ff.)
Eintragungstext
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Laufende Nummer
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Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Satzung vom 01.01.1999 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 06.07.2005.
Eintragungstext
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Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.10.2006.
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 40 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei:
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2
Laufende Nummer
6
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Weitere Sitze: Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 12704), Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRA 004356), Mainz (Amtsgericht Mainz HRA 40687)
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Gewährträgerversammlung hat am 25.04.2008 die Änderung der Satzung in §§ 1, 4, 12, 15, 18, 19, 20 und 30 beschlossen. Ferner wurde das Statut der Sachsen Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg und das Statut der Rheinland-Pfalz Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg beschlossen.
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Trägerversammlung vom 23.06.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 8, 10, 13, 18, 19 und 27 beschlossen. Ferner wurde § 2 des Statuts der Rheinland-Pfalz Bank neu gefasst.
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Durch Beschluss der Gewährträgerversammlung 12.07.2010 wurde die Satzung in § 3 Abs. 6 neu gefasst, in § 4 Abs. 7, 8, 9, 10 geändert, in den §§ 6 bis 20 neu gefasst, der bisherige § 19 in § 21 umbeziffert, die §§ 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 geändert, die bisherigen §§ 28 bis 31 in die §§ 30 bis 33 umbeziffert, sowie § 33 Abs. 2 geändert. Ferner wurden die §§ 6 Abs. 2 und 8 Abs. 1 des Statuts der Baden-Württembergischen Bak neu geasst.
Eintragungstext
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2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Fall 14
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.12.2012 wurde die Satzung in § 3 (Stammkapital) geändert und § 3a (Genehmigtes Kapital) eingefügt.
Eintragungstext
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2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Mit der Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 13.02.2014 die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts (Société Anonyme) "LBBW Luxemburg S.A. ", Munsbach, Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg Nr. B 15.585) als übertragende Rechtsträgerin gem. §§ 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 122 a ff UmwG sowie Art 278 ff des luxemburgischen Gesetzes vom 10.08.1915 über Handelsgesellschaften verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg vom 16.04.2014 sowie die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg vom 19.03.2014 haben der Verschmelzung zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Am 09.05.2014 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in der Präambel sowie in § 3 Abs. 2 bis 7, § 3a, § 9 Ziff. 4, Ziff.9, § 10 Abs. 3, § 11, § 12 Abs. 3, 4 , § 15 Abs. 1, 2, 4, § 17 Abs. 1 bis 4 beschlossen. Weiterhin den Wegfall der §§ 18 bis 20. Die nachfolgenden Bestimmungen wurden in der Ziffernfolge geändert; die §§ 21 bis 26 wurden zu §§ 18 bis 23. Geändert wurden folgenden Bestimmungen neuer Ziffernfolge: § 24, § 25 Abs. 3, § 26. Die bisherigen §§ 30 bis 32 wurden zu §§ 27 bis 29 sowie der nachfolgende § 30 Abs. 2 geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2015 wurden die Statute der a) Baden-Württembergischen Bank b) LBBW Rheinland-Pfalz-Bank c) LBBW Sachsen Bank geändert. Wegen der Einzelheiten, wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Am 30.05.2016 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Eintragungstext
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Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Am 05.02.2018 wurde die Änderung der Satzung in § 18 Abs.7 beschlossen, § 4 Abs.10 wurde gestrichen. Ferner wurde das Statut der Sachsen Bank mit Ablauf des 31.03.2018 aufgehoben.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Am 25.02.2019 wurde die Änderung der Satzung in § 4 (Aufgaben) beschlossen. Ferner wurde das Statut der Rheinland-Pfalz Bank mit Ablauf des 31.03.2019 aufgehoben. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Am 17.05.2019 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 6 und § 22 beschlossen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom selben Tag wurde das Statut der Baden-Württembergischen Bank geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Am 06.03.2020 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 12 Abs. 5 (Aifsichtsrat) beschlossen. Weiterhin wurde das Statut der Baden-Württembergischen Bank in § 4 (Gremien), § 6 (Aufsichtsrat), § 10 (Geschäftsleitung), § 12 (Zeichnungsbefugnis) und § 16 (Inkrafttreten) geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Am 24.06.2022 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital), § 9 (Aufgaben der Hauptversammlung), § 10 (Sitzungen und Beschlüsse der Hauptversammlung) sowie § 15 (Aufgaben des Aufsichtsrats) beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.
Eintragungstext
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Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (übernehmender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2025 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Rechtsträgerin vom 16.05.2025 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg vom 12.05.2025 das gesamte Vermögen mit Ausnahme der in Ziffer 4.5 des Abspaltungs- und Übernahmevertrags genannten Gegenstände der Aktiengesellschaft "Berlin Hyp AG", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 56530 B) als übertragende Rechtsträgerin gemäß § 123 Abs. 2 Nr.1 UmwG in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und 6 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württenberg übernommen (Abspaltung zur Aufnahme). Die Rechtsaufsichtsbehörde der Landesbank Baden-Württemberg hat gemäß § 1 Abs. 6 Satz 3 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg der Abspaltung am 08.05.2025 zugestimmt. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Eintragungstext
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Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Am 12.05.2025 hat die Hauptversammlung die Änderung der Satzung in § 4 (Aufgaben) und das Statut der Berliner Hyp als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg beschlossen. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 01.08.2025 erfolgt. Gemäß § 1 Abs. 5 und 6 Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg in Verbindung mit § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Abruf Uhrzeit
02:29:49
Abruf Datum
2025-10-08
Letzte Eintragung
2025-08-29
Anzahl Eintragungen
43
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2025-05-12
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1999-01-01
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Landesbank Baden-Württemberg
Angaben zur Rechtsform
Rechtsform
Code: sonstige juristische Person (260000)
Weitere Bezeichnung
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) vom 11. November 1998 (GBl. 1998, 589 ff.)
Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Die Landesbank hat volle Geschäftsfreiheit. Sie kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben sowie alle sonstigen Geschäfte, die der Landesbank dienen. Die Landesbank stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Im Hinblick auf ihren öffentlichen Auftrag ist die Landesbank auch bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten soziale, ökologische, kulturelle und sonstige gemeinnützige Vorhaben zu unterstützen. Die Landesbank ist Univeralbank und internationale Geschäftsbank. Die Landesbank ist auch die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Freistaat Sachsen; zusammen mit den Verbundunternehmen der Sparkassen fördert und unterstützt sie die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen im Markt. Die Landesbank erfüllt auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auch die Aufgaben einer Sparkasse in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 des Sparkassengesetzes. Die Landesbank ist auch Hausbank des Landes und der Stadt. Die Landesbank kann rechtlich unselbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, sich an Unternehmen beteiligen und Verbänden als Mitglied beitreten. Sie kann sich ferner am Kapital von Kreditinstituten des öffentlichen Rechts beteiligen und bei solchen Instituten Gewährträger oder Träger sein. Die Landesbank hat eine rechlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung Baden-Württembergische Bank ("BW-Bank") errichtet. Die BW-Bank übernimmt für Baden-Württemberg die Geschäftsfelder des Privat- und Unternehmenskundengeschäfts der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft der Landesbank und der bisherigen Baden-Württembergische Bank Aktiengesellschaft mit einem besonderen Fokus auf das Mittelstandsgeschäft als operativ selbständige Einheit innerhalb der Ladesbank. Sie erfüllt dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart für die Landesbank auch die der Landesbank nach Absatz 5 zugewiesenen Aufgaben einer Sparkasse. Im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben wird die BW-Bank als Geschäftsbank tätig und kann alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften betreiben. Sämtliche Erklärungen und Rechtsgeschäfte für die BW-Bank berechtigen und verpflichten die Landesbank. Die Aufgaben und Organisation der BW-Bank werden durch das von der Trägerversammlung am 6. Juli 2005 beschlossene Statut der BW-Bank geregelt. Änderungen des Status werden von der Hauptversammlung als Satzung nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 LBWG beschlossen.