| Gegenstand | 1. Der grenzüberschreitende, europaweite Ausbau der Tätigkeiten der Mitglieder, insbesondere durch Kooperation im Bereich von gemeinsamer Geschäftsentwicklung (Business Development), ebenso von gemeinsamer Entwicklung und dem Angebot (design and delivery) von Projekten, Dienstleistungen und Produkten, im Bereich der gemeinsamen Kundenakquise, der gemeinsamen Auftragsabwicklung und im Bereich der gemeinsamen Konzeption und Optimierung von Geschäftsprozessen einschließlich des IT-Bereichs, sowie koordinierten Kontakten zu Anbietern von Hardware, Software sowie anderer Dienstleistungen. Insbesondere kann die EWIV tätig werden in den Bereichen Recherche, Coaching, Managementberatung, Rahmendienstleistungen für die Buchhaltungs- und verwandte Branchen, sowie in Aus-, Fort- und Weiterbildung, Personalaustausch, Gesundheitswesen, Strategieerarbeitung und Know-how-Transfer, aber auch in anderen, auch zukünftig relevanten Bereichen wie z. B. im Naturschutz, im Agrarkomplex oder fürs Tierwohl bzw. für koordinierte Tätigkeiten der Freizeitgestaltung. 2. Die EWIV kann seitens ihrer Mitglieder ebenfalls gemeinsam Outsourcing oder bestimmte Tätigkeiten für ihre Mitglieder einschließlich verbundener Unternehmen betreiben. Sie wird im Immobilienbereich im weitesten Sinne, einschließlich der Immobilienprojektentwicklung, tätig, aber auch bei der Verwaltung von Immobilien und Mobilien, auch für Gesellschafter der Mitglieder bzw. verbundene Unternehmen. Sie bildet gemeinsame Rücklagen, namentlich für entsprechende Konjunkturlagen, Marketingaktivitäten, Garantie- und Nachbesserungsrücklagen, für Rechtsverfolgung und -beratung usw. 3. Die EWIV kann auch als Marketing-, Werbe-, Vertriebs- und Einkaufsgemeinschaft für ihre Mitglieder oder die mit ihnen verbundenen Organisationen tätig werden. Sie kann auch Ein- und Verkaufsplattformen für ihre Mitglieder bzw. dritte Unternehmen anbieten. Die EWIV kann Leistungen ihrer Mitglieder für diese direkt per eigener Rechnung abrechnen. Die Mitglieder können Betriebskosten durch die EWIV begleichen lassen. 4. Der internationale Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Vermittlung von Know-how, die Abhaltung von Workshops, Seminaren, Konferenzen und anderen Veranstaltungen, sowie die Erstellung und Herausgabe von bzw. die Werbung für und der Vertrieb von Publikationen in jeder Form, und die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen öffentlichen, privaten und Nichtregierungs-Organisationen. 5. Die EWIV kann vertragliche Beziehungen mit anderen Unternehmen und Organisationen unterhalten. Sie kann unselbständige Projektbüros oder Informationsstellen eröffnen. 6. Die EWIV kann auch geistiges Eigentum (Copyrights, Marken, Lizenzen, Patente, Franchisingrechte usw.) in eigenem Namen, für Mitglieder oder Dritte verwalten und verwerten. Sie kann auch eigene Franchisingsysteme bzw. solche für die Mitglieder erstellen. 7. Die EWIV arbeitet nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet. |