| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, sind die persönlich haftenden Gesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |