| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten.
Für Geschäfte und/oder Maßnahmen, durch die die Gesellschaft im Einzelfall mit nicht mehr als 2.000,00 EUR verpflichtet wird, ist jeder Gesellschafter zur Einzelvertretung und -geschäftsführung befugt. |