| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten.
Für Geschäfte und oder Maßnahmen, durch die die Gesellschaft im Einzelfall mit nicht mehr als 10.000 Euro verpflichtet wird, ist jeder Gesellschafter zur Einzelvertretung befugt. |