| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere geschäftsführende Gesellschafter. Sind mehrere
geschäftsführende Gesellschafter bestellt, führen diese die Geschäfte der Gesellschaft
gemeinschaftlich und vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Ist nur ein geschäftsführender
Gesellschafter bestellt, führt dieser die Geschäfte der Gesellschaft und
vertritt die Gesellschaft allein. Jeder geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt,
sich durch einen anderen geschäftsführenden Gesellschafter aufgrund schriftlich erteilter
Vollmacht im Einzelfall vertreten zu lassen. |