| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch zwei Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten.
Zur Erledigung laufender, vor allem wiederkehrender Geschäfte, ist jeder Partner alleinvertretungsberechtigt, sofern eine Abstimmung unzweckmäßig erscheint und die Partnerschaft nicht länger als ein Jahr und/oder mit einem höheren Betrag als EURO 2.500,- verpflichtet wird. Die Summe gilt auch für die Addition wiederkehrender Zahlungsverpflichtungen. |