| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Die Gesellschaft wird bei Rechtsgeschäften hinsichtlich Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Belastung von Grundstücken und die Aufnahme von Darlehen bei Kreditinstituten durch sämtliche Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. |