| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt einzeln; bei der Belastung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten jeder Art sowie der Eingehung von Verbindlichkeiten und deren Sicherung über ein Grundpfandrecht im Grundbuch vertreten die Gesellschafter gemeinsam. |