Der Gesellschafter Gunther Borbonus vertritt die Gesellschaft. Er ist stets einzelvertretungsberechtigt. Herr Gunther Borbonus ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).