| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt. Hiervon ausgenommen sind folgende Rechtsgeschäfte: a) der Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und die Beteiligung an Unternehmen. |