| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter sind nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Ist nur ein geschäftsführender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |