| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt, außer: a) bei Erwerb und Veräußerung einschließlich Belastung von Grundbesitz; b) bei Aufnahme von Darlehen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |