| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen. Die Gesellschafter können nur mit einstimmiger Entscheidung einen Dritten mit einzelnen Geschäftsführungsaufgaben und mit Vollmacht ausstatten. |