| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftender Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann jedem persönlich haftenden Gesellschafter die Befugnis erteilen, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |