einzelvertretungsberechtigt, mit Ausnahme bei der Aufnahme von Krediten und der Eingehung von Verbindlichkeiten, welche im Einzelfall 10.000,00 EUR übersteigen; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt, mit Ausnahme bei der Aufnahme von Krediten und der Eingehung von Verbindlichkeiten, welche im Einzelfall 10.000,00 EUR übersteigen; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt, mit Ausnahme bei der Aufnahme von Krediten und der Eingehung von Verbindlichkeiten, welche im Einzelfall 10.000,00 EUR übersteigen; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt, mit Ausnahme bei der Aufnahme von Krediten und der Eingehung von Verbindlichkeiten, welche im Einzelfall 10.000,00 EUR übersteigen; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.