| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter vertreten gemeinsam. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden, und/oder das Recht eingeräumt werden, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |