| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Alle Gesellschafter vertreten gemeinschaftlich. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Vertretungsbefugnis abweichend geregelt, insbesondere einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden, und/oder das Recht eingeräumt werden, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |