| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter vertreten gemeinsam. Durch einstimmigen Beschluss der Gesellschafter kann einzelnen Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis übertragen werden. Sie können auch von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |