| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter vertreten gemeinsam. Den geschäftsführenden Gesellschaftern kann neben der Erteilung von Einzel- oder Gesamtgeschäftsführerbefugnis mit einem weiteren Geschäftsführer auch Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |