| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter sind gemeinschaftlich zur Vertretung befugt. Durch Beschluss können die Gesellschafter einen oder mehrere vertretungsberechtigte Gesellschafter benennen. Den vertretungsberechtigten Gesellschaftern kann neben der Erteilung von Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis mit einem weiteren Gesellschafter auch die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, erteilt werden. |