| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter vertreten gemeinschaftlich. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden, und/oder das Recht eingeräumt werden, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschatte mit sich selbst in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |