| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter sind grundsätzlich gemeinschaftlich zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Die Gesellschafter können aber durch Beschluss Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis mit einem weiteren Geschäftsführer erhalten. Sie können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |