| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird von den Gesellschaftern gemeinschaftlich vertreten. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden, insbesondere kann EinzeIvertretungsmacht erteilt oder können Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden. Gesellschafter und Liquidatoren können ermächtigt werden Rechtsgeschäfte mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |