| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei Gesellschafter vertreten gemeinsam. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann den vertretungsberechtigten Gesellschaftern die Befugnis zur Einzelvertretung und/oder Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen erteilt werden. |