| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Gesellschafter vertritt einzeln, es sei denn, es handelt sich um folgende Rechtsgeschäfte: - Abschluss von Kaufverträgen zum Erwerb von Grundbesitz sowie Abschluss von Kaufverträgen mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 EUR; - Belastung und Verkauf von Grundbesitz; - Aufteilung des Grundbesitzes in Wohnungs- und Teileigentum; - Abschluss von Darlehensverträgen mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 EUR; - Einstellung oder Kündigung von Personal; - Erteilung von Untervollmachten; - Rechtsgeschäfte mit Gesellschaftern oder deren Angehörigen (Insichgeschäfte); - Abschluss von Miet-, Leasing- oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten und einem monatlichen Zahlungsvolumen von mehr als 1.000,00 EUR; - Durchführung von Privatentnahmen und -einlagen. |