| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Bei Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten sind nur alle Gesellschafter gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Für alle sonstigen Geschäfte sind die Gesellschafter einzelvertretungsberechtigt. |