| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch jeden der zwei geschäftsführenden Gesellschafter Werner und Corinna Baumann im Außenverhältnis zu Dritten jeweils allein vertreten. Besteht die Gesellschaft aus mehr als zwei Gesellschaftern, sind die übrigen Gesellschafter nicht vertretungsberechtigt. Die derzeit geschäftsführenden Gesellschafter Werner und Corinna Baumann sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |