| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschafter sind gemeinschaftlich zur Vertretung zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungsmacht erteilt oder können Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden. Gesellschafter können ermächtigt werden, die Gesellschaft und Dritte oder sich selbst bei Rechtsgeschäften untereinander gleichzeitig zu vertreten (Befreiung von § 181 BGB). |