| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird von allen Gesellschaftern gemeinschaftlich vertreten. Einzelnen oder allen Gesellschaftern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Einzelnen oder allen Gesellschaftern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ganz oder teilweise erteilt werden. |