| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Alle Gesellschafter vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jeder Gesellschafter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |