| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch jeden Gesellschafter grundsätzlich einzeln vertreten. Bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter wird die Gesellschaft gemeinschaftlich vertreten. Bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter sind die Gesellschafter befugt diese im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen abzuschließen. |