| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen Gesellschafter allein, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, vertreten. Weitere Gesellschafter sind von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. |