| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft steht nur den Gesellschaftern zu, denen diese Befugnis eingeräumt ist. Die weiteren Gesellschafter sind von der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. |