| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsbefugt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen - ausgenommen von der Vertretungsbefugnis sind An- und Verkauf von Immobilien sowie Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 2500,00 Euro, für diese gilt die allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschafter verteten gemeinsam. |