| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch den lebensältesten im Gesellschaftsregister eingetrgenen Gesellschafter (natürliche Person). Dieser ist stets einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschafft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |